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Krankenkassen

KRANKENKASSENANERKENNUNG

Meine Therapien sind von den meisten Krankenkassen anerkannt.

 

In jedem Fall muss der Versicherte (PatientIn) vor Beginn einer Therapie beim entsprechenden Versicherer abklären, ob und in welchem Rahmen eine Therapie vergütet wird. Unerlässlich für die Rückvergütung ist eine Komplementärzusatzversicherung.

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